Die Einstiegshürden in die Schulbegleitung sind überschaubar: Diese Unterlagen und Eigenschaften erwarten Träger in den meisten Fällen.
Üblich sind ein erweitertes Führungszeugnis, ein Nachweis über Masernschutz und gute Deutschkenntnisse. Dazu kommen persönliche Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Geduld, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit. Eine Pflichtausbildung gibt es nicht. Je nach Träger und Bedarf des Kindes werden teils Fachkräfte verlangt. In der Regel stellen Träger Volljährige ein.
Die genauen Anforderungen legen Kostenträger und Träger fest. Sie unterscheiden sich nach Region und nach dem Bedarf des Kindes. Trotzdem gibt es Punkte, die fast überall erwartet werden. Mit dieser Übersicht können Sie prüfen, ob Sie startklar sind.
Welche Nachweise brauchen Sie?
Zwei Dokumente werden bei Schulbegleitern in der Regel verlangt:
- Erweitertes Führungszeugnis: Es wird für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Sie beantragen es bei Ihrer Meldebehörde. Mehr dazu unter Brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis?
- Nachweis über Masernschutz: Nach dem Infektionsschutzgesetz brauchen ihn Beschäftigte an Schulen, die nach 1970 geboren sind. Details lesen Sie unter Muss ich als Schulbegleiter gegen Masern geimpft sein?
Einige Träger fragen außerdem nach Lebenslauf, Zeugnissen oder Nachweisen über Weiterbildungen. Fragen Sie im Zweifel direkt beim Träger nach.
Welche persönlichen Eigenschaften sind wichtig?
Im Alltag zählt vor allem, wie Sie mit dem Kind und den Menschen um es herum umgehen. Träger achten deshalb besonders auf:
- Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse des Kindes
- Geduld, auch wenn etwas mehrfach nicht klappt
- Belastbarkeit in unruhigen oder angespannten Situationen
- Teamfähigkeit im Austausch mit Lehrkräften, Eltern und Träger
- Zuverlässigkeit, denn das Kind verlässt sich auf Sie
- gute Deutschkenntnisse für Gespräche und Dokumentation
Brauchen Sie eine Ausbildung oder ein bestimmtes Alter?
Eine bundesweit einheitliche Ausbildung oder Pflichtqualifikation gibt es nicht. Teils werden Fachkräfte verlangt, etwa Erzieherinnen oder Heilerziehungspfleger. Häufig werden aber auch Nicht-Fachkräfte mit persönlicher Eignung eingesetzt. Eine Weiterbildung zur Schulbegleitung gibt Ihnen Sicherheit und verbessert Ihre Chancen.
Ein Mindestalter ist nicht bundesweit geregelt. In der Regel stellen Träger Volljährige ein. Mehr dazu unter Ab welchem Alter kann man Schulbegleiter werden?
Hängen die Voraussetzungen vom Kind ab?
Ja, zum Teil. Die Anforderungen richten sich auch nach dem Bedarf des Kindes, das Sie begleiten. Ein Kind mit körperlicher Behinderung braucht vielleicht Hilfe beim Toilettengang, beim Essen oder beim An- und Ausziehen. Dann sollten Sie bereit sein, auch pflegerische Aufgaben zu übernehmen. Ein Kind mit Autismus braucht oft klare Strukturen und eine ruhige Kommunikation. Bei einem Kind mit ADHS geht es häufig um Konzentration und Arbeitsorganisation. Bei sehr hohem Unterstützungsbedarf verlangt der Kostenträger manchmal eine Fachkraft. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch deshalb genau nach, welches Kind Sie begleiten würden und welche Aufgaben dazugehören. So können Sie besser einschätzen, ob die Stelle zu Ihnen passt. Eine Weiterbildung, die verschiedene Behinderungsbilder behandelt, kann Ihnen dabei mehr Sicherheit geben.
Nächste Schritte
- Beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis und suchen Sie Ihren Impfausweis heraus.
- Überlegen Sie, ob Sie sich mit einer Weiterbildung vorbereiten möchten. Die Schulbegleiter-Weiterbildung von Care-er findet online mit Live-Unterricht und Lehrkräften statt.
- Fragen Sie bei Trägern in Ihrer Region nach deren konkreten Anforderungen.