Das erweiterte Führungszeugnis ist bei der Arbeit mit Kindern üblich: So bereiten Sie diesen Schritt rechtzeitig vor.
Ja, in der Regel. Wer als Schulbegleiter mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss dem Träger üblicherweise ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Es gehört zu den Standardunterlagen bei der Einstellung. Sie beantragen es bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts. Planen Sie etwas Zeit ein und fragen Sie beim Träger nach, wie aktuell es sein muss.
Schulbegleiter verbringen viele Stunden eng mit einem Kind. Eltern, Schule und Träger müssen sich darauf verlassen können, dass das Kind in guten Händen ist. Deshalb gehört das erweiterte Führungszeugnis zu den üblichen Voraussetzungen.
Warum verlangen Träger ein erweitertes Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis wird für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Es enthält mehr Angaben als ein einfaches Führungszeugnis und dient dem Schutz der Kinder. Für Träger der Jugend- und Behindertenhilfe ist es deshalb ein Standarddokument bei der Einstellung. Zusammen mit dem Nachweis über Masernschutz gehört es zu den Unterlagen, die Sie fast überall brauchen. Einen Überblick gibt der Artikel Welche Voraussetzungen brauche ich als Schulbegleiter?
Wie beantragen Sie das Führungszeugnis?
Sie beantragen das erweiterte Führungszeugnis bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts, je nach Kommune auch online. Gehen Sie so vor:
- Lassen Sie sich vom Träger eine schriftliche Bestätigung geben, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird. Viele Behörden verlangen diese.
- Stellen Sie den Antrag mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass.
- Klären Sie, ob das Zeugnis an Sie oder direkt an den Träger geschickt wird.
- Planen Sie einige Tage bis Wochen Bearbeitungszeit ein.
Ob eine Gebühr anfällt oder Sie davon befreit werden können, erfahren Sie bei Ihrer Meldebehörde.
Was gilt bei einem Wechsel oder nach längerer Zeit?
Viele Träger möchten ein aktuelles Führungszeugnis sehen. Wie alt es höchstens sein darf und ob es nach einigen Jahren neu vorgelegt werden muss, regelt jeder Träger selbst. Fragen Sie beim Träger nach. Wenn Sie den Träger wechseln, brauchen Sie in der Regel ein neues Zeugnis.
Das Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein, ersetzt aber keine Vorbereitung auf die Arbeit selbst. Wie Sie den Einstieg insgesamt planen, lesen Sie unter Wie werde ich Schulbegleiter? Auch der Nachweis über Masernschutz sollte bei der Bewerbung bereitliegen.
Welche Unterlagen gehören noch zur Bewerbung?
Das Führungszeugnis allein reicht für eine Bewerbung nicht aus. Träger möchten sich ein Bild von Ihnen als Person machen. Üblich sind ein kurzer Lebenslauf und ein Anschreiben, in dem Sie erklären, warum Sie als Schulbegleiter arbeiten möchten. Hinzu kommt der Nachweis über Masernschutz, wenn Sie nach 1970 geboren sind. Haben Sie bereits Erfahrungen mit Kindern, etwa aus Familie, Ehrenamt oder Sportverein, nennen Sie diese ruhig konkret. Wenn Sie eine Weiterbildung zur Schulbegleitung oder einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben, legen Sie die Nachweise bei. Da die Anforderungen je nach Region und Bedarf des Kindes unterschiedlich sind, lohnt sich vor der Bewerbung ein kurzer Anruf beim Träger. So wissen Sie genau, welche Unterlagen er sehen möchte, und sparen sich spätere Nachforderungen.
Nächste Schritte
- Fragen Sie den Träger nach einer Bestätigung für den Antrag.
- Beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis frühzeitig bei Ihrer Meldebehörde.
- Nutzen Sie die Wartezeit zur Vorbereitung, etwa mit der Online-Weiterbildung Schulbegleitung bei Care-er mit Live-Unterricht.