Die Ferien sind für Schulbegleiter ein wichtiges Vertragsthema: So unterschiedlich regeln Träger die unterrichtsfreie Zeit.
In den Schulferien gibt es meist keinen Unterricht und damit keine Begleitung. Wie diese Zeit geregelt ist, hängt vom Träger ab. Üblich sind ein Arbeitszeitkonto, auf dem Sie während der Schulzeit Stunden ansparen, der Einsatz von Urlaub oder teils unbezahlte Zeiten. Klären Sie die Ferienregelung unbedingt vor Vertragsbeginn mit Ihrem Träger.
Viele denken bei Schulbegleitung an lange freie Sommerwochen. Ganz so einfach ist es nicht. Ihre Arbeit ist an den Schulbesuch des Kindes gebunden. Fällt die Schule weg, stellt sich die Frage, wie Ihre Arbeitszeit und Ihr Gehalt geregelt sind.
Warum sind die Ferien ein besonderes Thema?
Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Stundenplan des begleiteten Kindes. Schulbegleitung ist eine Leistung, die dem Kind den Schulbesuch ermöglicht. In den Schulferien gibt es in der Regel keinen Unterricht, also auch keine Begleitung. Für Ihren Arbeitsvertrag muss der Träger trotzdem festlegen, wie diese Wochen behandelt werden. Hier gibt es große Unterschiede zwischen Trägern.
Welche Regelungen gibt es?
Je nach Träger kommen unter anderem diese Modelle vor:
- Arbeitszeitkonto: Sie arbeiten während der Schulzeit etwas mehr als vertraglich vereinbart und bauen so Stunden für die Ferien auf.
- Urlaub: Ihr Jahresurlaub wird ganz oder teilweise in die Schulferien gelegt.
- Unbezahlte Zeiten: Teils sind Ferienwochen ohne Bezahlung, oder der Vertrag ruht.
- Kombinationen: Häufig werden mehrere Modelle verbunden.
Welche Regelung gilt, steht im Arbeitsvertrag oder in den Regeln des Trägers. Fragen Sie im Zweifel beim Träger nach. Zusätzlich sind Verträge oft an das Schuljahr oder den Bewilligungszeitraum gekoppelt. Gerade die Sommerferien können deshalb ein Übergang zwischen zwei Verträgen sein. Mehr dazu unter Sind Stellen als Schulbegleiter befristet?
Worauf sollten Sie vor Vertragsbeginn achten?
Die Ferienregelung beeinflusst Ihr tatsächliches Einkommen über das Jahr. Stellen Sie deshalb vor der Unterschrift gezielte Fragen:
- Wird Ihr Gehalt in den Ferien weitergezahlt?
- Gibt es ein Arbeitszeitkonto, und wie wird es geführt?
- Wie viel Urlaub müssen Sie in die Ferien legen?
- Was passiert in den Sommerferien, wenn die Bewilligung endet?
Ähnliche Fragen stellen sich, wenn das Kind krank ist. Lesen Sie dazu Was passiert, wenn das begleitete Kind krank ist? Einen Überblick zum Gehalt gibt Wie viel verdient ein Schulbegleiter?
Wie können Sie die Ferien gut planen?
Wenn Sie die Regelung Ihres Trägers kennen, können Sie die Ferien in Ruhe planen. Arbeiten Sie mit einem Arbeitszeitkonto, behalten Sie Ihren Stundenstand im Blick. Wird Urlaub in die Ferien gelegt, wissen Sie früh, wann Sie frei haben. Gibt es unbezahlte Zeiten, sollten Sie finanziell vorsorgen. Für Eltern mit eigenen Schulkindern sind die Ferien oft ein Vorteil, weil sie dann mit der Familie Zeit verbringen können. Für alle, die auf ein gleichmäßiges Einkommen angewiesen sind, ist die Ferienregelung dagegen ein entscheidender Punkt bei der Wahl des Trägers. Vergleichen Sie Angebote deshalb nicht nur nach dem Stundenlohn.
Nächste Schritte
- Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau und suchen Sie die Regelung für Ferien und Ausfallzeiten.
- Fragen Sie beim Träger nach, wenn etwas unklar ist, und lassen Sie sich Absprachen schriftlich geben.
- Nutzen Sie freie Zeit zur Vorbereitung, zum Beispiel mit der Online-Weiterbildung zur Schulbegleitung bei Care-er mit Live-Unterricht.