Was darf ein Schulbegleiter nicht?

Ein Schulbegleiter darf nicht unterrichten, keine Noten geben und keine Aufgaben der Lehrkraft übernehmen. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

Klare Grenzen schützen das Kind, die Lehrkraft und Sie selbst: Diese Aufgaben gehören nicht zur Schulbegleitung.

Kurze Antwort

Ein Schulbegleiter darf nicht unterrichten, keine Noten geben und keine Aufgaben der Lehrkraft übernehmen. Er ersetzt auch keine Nachhilfe. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule. Medizinische Maßnahmen wie das Geben von Medikamenten sind nur nach Absprache, Einweisung und klarer Regelung durch Träger, Eltern und gegebenenfalls Ärztin oder Arzt erlaubt.

Im Schulalltag verschwimmen Rollen schnell. Eine Lehrkraft bittet um kurze Hilfe mit der ganzen Klasse, Eltern wünschen sich Nachhilfe, ein Mitschüler braucht Unterstützung. Gerade am Anfang ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen.

Welche Aufgaben gehören zur Lehrkraft?

Schulbegleiter sind für ein bestimmtes Kind da. Sie unterstützen es dabei, am Unterricht teilzuhaben. Den Unterricht selbst gestaltet die Lehrkraft. Deshalb gilt für Schulbegleiter:

  • Sie unterrichten nicht und planen keinen Unterricht.
  • Sie geben keine Noten und bewerten keine Leistungen.
  • Sie ersetzen keine Nachhilfe.
  • Sie übernehmen keine Aufgaben der Lehrkraft, etwa Vertretungsstunden oder die Betreuung der ganzen Klasse.

Das heißt nicht, dass Sie Lehrkräften nicht zuarbeiten. Absprachen gehören fest zur Rolle. Wie das gut gelingt, lesen Sie unter Wie arbeite ich als Schulbegleiter mit Lehrkräften zusammen?

Wer hat die Aufsichtspflicht?

Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule. Sie sind zwar nah am Kind und achten auf sein Wohl. Die rechtliche Verantwortung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler tragen Sie aber nicht anstelle der Schule. Das ist besonders in Pausen, auf Ausflügen und bei Klassenfahrten wichtig. Sprechen Sie Zuständigkeiten vorher ab. Mehr dazu unter Hat der Schulbegleiter die Aufsichtspflicht?

Was gilt bei Medikamenten und medizinischen Maßnahmen?

Manche Kinder brauchen im Schulalltag Medikamente oder etwa eine Kontrolle des Blutzuckers. Solche medizinischen Maßnahmen dürfen Schulbegleiter nicht einfach eigenständig übernehmen. Sie sind nur möglich nach:

  • Absprache mit Träger und Eltern
  • einer Einweisung
  • einer klaren, am besten schriftlichen Regelung, gegebenenfalls mit Ärztin oder Arzt

Fehlt eine solche Regelung, sprechen Sie Ihren Träger an. Ausführlich erklärt das der Artikel Darf ein Schulbegleiter Medikamente geben?

Wie gehen Sie mit unklaren Situationen um?

Im Alltag gibt es Momente, in denen die Grenzen nicht sofort klar sind. Die Lehrkraft muss kurz aus dem Raum und bittet Sie, auf die Klasse zu achten. Eltern fragen, ob Sie nachmittags bei den Hausaufgaben helfen können. Ein anderes Kind braucht dringend Hilfe. In solchen Fällen hilft eine einfache Regel: Bleiben Sie freundlich, aber klar. Erklären Sie, wofür Sie zuständig sind, und verweisen Sie an die richtige Stelle. Bei Fragen zur Aufsicht ist das die Schule, bei Fragen zu Ihrem Vertrag der Träger. Notieren Sie wiederkehrende Situationen und sprechen Sie sie im nächsten Gespräch mit Träger und Lehrkraft an. So entstehen feste Absprachen, auf die sich alle verlassen können. Das schützt auch Sie selbst.

Nächste Schritte

  1. Klären Sie zu Beginn mit Lehrkraft, Eltern und Träger, was Ihre Aufgaben sind und was nicht.
  2. Lernen Sie Ihre Rolle und die Rechtsgrundlagen kennen, etwa in einer Weiterbildung zur Schulbegleitung bei Care-er mit Live-Unterricht.
  3. Dokumentieren Sie Absprachen, damit alle Beteiligten denselben Stand haben.

Häufige Fragen

Darf ich anderen Kindern in der Klasse helfen?

Ihre Aufgabe ist die Unterstützung des Kindes, für das die Schulbegleitung bewilligt wurde. Kurze Hilfen im Miteinander sind normal, die Betreuung anderer Kinder gehört aber nicht zur Rolle. In Poollösungen kann das anders geregelt sein.

Darf ich Hausaufgaben mit dem Kind machen?

Schulbegleiter ersetzen keine Nachhilfe. Ob und wie Sie bei Aufgaben im Unterricht unterstützen, sprechen Sie mit Lehrkraft und Träger ab.

Was darf ein Schulbegleiter nicht? Die Grenzen